Kostenbeiträge des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2017 (Sbg. KK 2000 J 2017) Fundstelle (weggefallen)

Kostenbeiträge des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verlautbarung der Salzburger Landesregierung vom 9. Jänner 2017 über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2017StF: LGBl Nr 1/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes (Sbg. KK 2000 – SKAG, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verlautbart:

J 2017) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Verlautbarung der Salzburger Landesregierung vom 9. Jänner 2017 über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2017StF: LGBl Nr 1/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes (Sbg. KK 2000 – SKAG, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verlautbart:

J 2017) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

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