§ 2 Sbg. KK 2000 J 2017 (weggefallen)

Kostenbeiträge des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Der verringerte Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 vorletzter Satz SKAG beträgt für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse mit einem geringen Einkommen gemäß Abs 2 für das Jahr§ 2 Sbg. KK 2000 J 2017 je Verpflegstag 7,30 €seit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Ein geringes Einkommen ist gegeben, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Patienten zusammen mit den mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen unter dem 1,5-Fachen des Richtsatzes gemäß § 293 ASVG liegt.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
(1) Der verringerte Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 vorletzter Satz SKAG beträgt für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse mit einem geringen Einkommen gemäß Abs 2 für das Jahr§ 2 Sbg. KK 2000 J 2017 je Verpflegstag 7,30 €seit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Ein geringes Einkommen ist gegeben, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Patienten zusammen mit den mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen unter dem 1,5-Fachen des Richtsatzes gemäß § 293 ASVG liegt.

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