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DieSoweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet ist, gelten die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf die Stammfassung bzw jeneletztzitierte Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:
1. | Tierschutzgesetz | |||||||||
2. |
| |||||||||
3. |
| |||||||||
4. | Wehrgesetz 2001 – WG 2001, BGBl I Nr 146; Gesetz BGBl I Nr 61/2018. |
DieSoweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet ist, gelten die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf die Stammfassung bzw jeneletztzitierte Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:
1. | Tierschutzgesetz | |||||||||
2. |
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3. |
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4. | Wehrgesetz 2001 – WG 2001, BGBl I Nr 146; Gesetz BGBl I Nr 61/2018. |