§ 38 GVG 2001 (weggefallen)

Grundverkehrsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2023 bis 31.12.9999
(1) § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2002 tritt mit 1§ 38 GVG 2001 seit 28.02.2023 weggefallen. März 2002 in Kraft.

(2) Die §§ 2 Abs 1a und 3, 27 Abs 1 und 30 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 99/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(3) Die §§ 2 Abs 2, 3 Abs 2 und 12 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2009 treten gleichzeitig mit dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 in Kraft.

(4) Die §§ 3 Abs 2, 11 Abs 2, 12 Abs 1 und 22 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(5) § 28 Abs 3 und 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks ´(Verfassungsbestimmung)´steht im Verfassungsrang.

(6) § 29 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

Stand vor dem 28.02.2023

In Kraft vom 01.01.2014 bis 28.02.2023
(1) § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2002 tritt mit 1§ 38 GVG 2001 seit 28.02.2023 weggefallen. März 2002 in Kraft.

(2) Die §§ 2 Abs 1a und 3, 27 Abs 1 und 30 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 99/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(3) Die §§ 2 Abs 2, 3 Abs 2 und 12 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2009 treten gleichzeitig mit dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 in Kraft.

(4) Die §§ 3 Abs 2, 11 Abs 2, 12 Abs 1 und 22 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(5) § 28 Abs 3 und 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks ´(Verfassungsbestimmung)´steht im Verfassungsrang.

(6) § 29 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

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