Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Vorbehaltlich des Abs 2a sind auf Rechtsgeschäfte, die vor dem 1. November 2012 abgeschlossen worden sind, weiterhin die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen anzuwenden.
(2a) Auf vor dem 1. November 2012 abgeschlossene Rechtsgeschäfte, an denen die Parteien des Rechtsgeschäfts seither festgehalten haben, ist Abs 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an Stelle von § 16 Abs 2 und § 32 Abs 1 in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes LGBl Nr 70/2012 die §§ 16 Abs 2 Z 2 und Abs 3 sowie 32 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/2012 sinngemäß anzuwenden sind.
(3) Auf die Versteigerung von Grundstücken sind die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen anzuwenden, wenn das Versteigerungsedikt vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist. Gleiches gilt für den Rechtserwerb von Todes wegen, wenn der Erbfall vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist.
(4) Die §§ 17 Abs 5, 18 Abs 4, 19 Abs 4, 27 Abs 1, 29 Abs 11, 30 Abs 2, 31 Abs 1 und 38 sowie die Aufhebung des § 32a Abs 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(6) § 39 Abs 2, 2a und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 91/2014 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) Die §§ 13c Abs 2 und 35a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) § 32a Abs 5 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(9) Die §§ 5 Abs 1, 12 Abs 1, 13a Abs 1, 13d Abs 1, 15 Abs 2, 16 Abs 2, 17 Abs 1 und 2, 18 Abs 3, 19 Abs 1, 22 Abs 1a und 3, 26 Abs 2, 30 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 102/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(10) Die §§ 29a und 29b in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Vorbehaltlich des Abs 2a sind auf Rechtsgeschäfte, die vor dem 1. November 2012 abgeschlossen worden sind, weiterhin die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen anzuwenden.
(2a) Auf vor dem 1. November 2012 abgeschlossene Rechtsgeschäfte, an denen die Parteien des Rechtsgeschäfts seither festgehalten haben, ist Abs 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an Stelle von § 16 Abs 2 und § 32 Abs 1 in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes LGBl Nr 70/2012 die §§ 16 Abs 2 Z 2 und Abs 3 sowie 32 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/2012 sinngemäß anzuwenden sind.
(3) Auf die Versteigerung von Grundstücken sind die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen anzuwenden, wenn das Versteigerungsedikt vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist. Gleiches gilt für den Rechtserwerb von Todes wegen, wenn der Erbfall vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist.
(4) Die §§ 17 Abs 5, 18 Abs 4, 19 Abs 4, 27 Abs 1, 29 Abs 11, 30 Abs 2, 31 Abs 1 und 38 sowie die Aufhebung des § 32a Abs 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(6) § 39 Abs 2, 2a und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 91/2014 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) Die §§ 13c Abs 2 und 35a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) § 32a Abs 5 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(9) Die §§ 5 Abs 1, 12 Abs 1, 13a Abs 1, 13d Abs 1, 15 Abs 2, 16 Abs 2, 17 Abs 1 und 2, 18 Abs 3, 19 Abs 1, 22 Abs 1a und 3, 26 Abs 2, 30 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 102/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(10) Die §§ 29a und 29b in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.