Anl. 1 ADDSG-Gesetz

Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.11.2021 bis 31.12.9999

1.

Koordinatenreferenzsysteme:

Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) und/oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.

2.

Geografische Gittersysteme:

Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen.

3.

Geografische Bezeichnungen:

Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.

4.

Verwaltungseinheiten:

Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedsstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.

5.

Adressen:

Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.

6.

Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen):

Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.

7.

Verkehrsnetze:

Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt.

8.

Gewässernetze:

Elemente des Gewässernetzes einschließlich Meeresgebiete und alle sonstigen Wasserkörper und damit verbundene Teilsysteme, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.

9.

Schutzgebiete:

Gebiete, die im Rahmen des internationalen Rechts, gemeinschaftlichen Rechtsdes Unionsrechts oder des innerstaatlichen Rechts ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.

Stand vor dem 18.11.2021

In Kraft vom 01.08.2011 bis 18.11.2021

1.

Koordinatenreferenzsysteme:

Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) und/oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.

2.

Geografische Gittersysteme:

Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen.

3.

Geografische Bezeichnungen:

Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.

4.

Verwaltungseinheiten:

Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedsstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.

5.

Adressen:

Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.

6.

Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen):

Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.

7.

Verkehrsnetze:

Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt.

8.

Gewässernetze:

Elemente des Gewässernetzes einschließlich Meeresgebiete und alle sonstigen Wasserkörper und damit verbundene Teilsysteme, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.

9.

Schutzgebiete:

Gebiete, die im Rahmen des internationalen Rechts, gemeinschaftlichen Rechtsdes Unionsrechts oder des innerstaatlichen Rechts ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.

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