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Elektrizitätsunternehmen dürfen die VersorgungVerteilung nicht willkürlich, sondern nur im Fall unerlässlicher technischer Maßnahmen im Verteilernetz oder nach Mahnung bei grober Verletzung der Allgemeinen Anschlussbedingungen durch den Stromabnehmer unterbrechen bzw einstellen. VersorgungsstörungenStörungen im Verteilernetz sind unverzüglich zu beheben.
Elektrizitätsunternehmen dürfen die VersorgungVerteilung nicht willkürlich, sondern nur im Fall unerlässlicher technischer Maßnahmen im Verteilernetz oder nach Mahnung bei grober Verletzung der Allgemeinen Anschlussbedingungen durch den Stromabnehmer unterbrechen bzw einstellen. VersorgungsstörungenStörungen im Verteilernetz sind unverzüglich zu beheben.