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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Kundmachung der Elektrizitätsgesetz-Novelle 1999, LGBl Nr 9, und der Landeselektrizitätsgesetz-Novelle 2001, LGBl Nr 81, erfolgte nach Durchführung des Verfahrens auf Grund der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Notifikationsnummern 98/454/A bzw 2001/165/A).
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(2) Die Kundmachung der Elektrizitätsgesetz-Novelle 1999, LGBl Nr 9, und der Landeselektrizitätsgesetz-Novelle 2001, LGBl Nr 81, erfolgte nach Durchführung des Verfahrens auf Grund der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Notifikationsnummern 98/454/A bzw 2001/165/A).