Salzburger Bautechnikgesetz 2015 – BauTG 2015 (BauTG 2015) Fundstelle

Salzburger Bautechnikgesetz 2015 – BauTG 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2024 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 27.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 70/2024
  3. § 0 gültig von 01.05.2024 bis 26.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 39/2024
  4. § 0 gültig von 01.08.2021 bis 30.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 62/2021
  5. § 0 gültig von 06.09.2017 bis 31.07.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2017
  6. § 0 gültig von 01.07.2016 bis 05.09.2017

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Allgemeine bautechnische Bestimmungen

§ 3 Allgemeine Anforderungen

§ 4 Gestaltung

§ 5 Bauprodukte

§ 6 Richtlinien und Regelwerke

1. Unterabschnitt

Mechanische Festigkeit, Standsicherheit

§ 7 Allgemeine Anforderung

2. Unterabschnitt

Brandschutz

§ 8 Allgemeine Anforderung

§ 9 Tragfähigkeit der baulichen Anlage im Brandfall

§ 10 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage

§ 11 Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere bauliche Anlagen

§ 12 Fluchtwege

§ 13 Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall

3. Unterabschnitt

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

§ 14 Allgemeine Anforderung

§ 15 Sanitäreinrichtungen

§ 16 Ab- und Niederschlagswässer, sonstige Abflüsse

§ 17 Abfälle

§ 18 Abgase von Feuerstätten

§ 19 Schutz vor Feuchtigkeit

§ 20 Wasserversorgung

§ 21 Nutzwasser

§ 22 Schutz vor gefährlichen Immissionen

§ 23 Belichtung, Beleuchtung

§ 24 Belüftung, Beheizung

§ 25 Niveau und Höhe der Räume

§ 26 Lagerung gefährlicher Stoffe

4. Unterabschnitt

Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit

§ 27 Allgemeine Anforderung an die Nutzungssicherheit

§ 28 Erschließung

§ 29 Schutz vor Unfällen

§ 30 Blitzschutz

§ 31 Allgemeine Anforderung an die Barrierefreiheit

5. Unterabschnitt

Schallschutz

§ 32 Allgemeine Anforderung

6. Unterabschnitt

Gesamtenergieeffizienz, Energieeinsparung, Wärmeschutz

§ 33 Allgemeine Anforderung

§ 33a Ölkesseleinbauverbot und -alternativenprüfung

3. Abschnitt

Besondere bautechnische Bestimmungen

1. Unterabschnitt

Ausstattungsvorschriften

§ 34 Wohnungen

§ 35 Bauten mit mehr als fünf Wohnungen

§ 36§ 35a Bauerleichterungen für Start- und Übergangswohnungen

§ 36 Kinderspielplätze für Kleinkinder

§ 37 Gebäudeautomatisierung und -steuerung

§ 37a Lade- und Netzinfrastruktur

2. Unterabschnitt

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

§ 38 Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

§ 39 Situierung der Stellplätze

§ 40 Ein- und Ausfahrten; Zu- und Abfahrten

2a. Unterabschnitt

Grünflächen

§ 40a Grünflächenzahl

3. Unterabschnitt

Sonstige bauliche Anlagen und Maßnahmen

§ 41 Einfriedungen

§ 42 Stütz- und Futtermauern

§ 43 Mist-, Dünger-, Jauche- und Güllegruben

§ 44 Veränderung der Höhenlage eines Grundstückes

§ 45 Abbruch von Bauten und sonstigen baulichen Anlagen

4. Abschnitt

Ausnahmen und Ausgleichsabgaben

1. Unterabschnitt

Ausnahmen

§ 46 Ausnahmen von bautechnischen Anforderungen

§ 47 Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung

§ 48 Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen

§ 49 Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen

§ 49a Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung der Ladeinfrastruktur

2. Unterabschnitt

Ausgleichsabgaben

§ 50 Ausgleichsabgabe für nicht zu errichtende Kinderspielplätze

§ 51 Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 52 Bereitstellung von Informationen

§ 53 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 54 Strafbestimmungen

§ 55 Umsetzungs- und Notifikationshinweise

§ 56 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

§ 57 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anlage 1

Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen von der Einmündungsverpflichtung häuslicher Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Anlage 2

Schlüsselzahlen für Stellplätze

Stand vor dem 26.08.2024

In Kraft vom 01.05.2024 bis 26.08.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 27.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 70/2024
  3. § 0 gültig von 01.05.2024 bis 26.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 39/2024
  4. § 0 gültig von 01.08.2021 bis 30.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 62/2021
  5. § 0 gültig von 06.09.2017 bis 31.07.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2017
  6. § 0 gültig von 01.07.2016 bis 05.09.2017

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Allgemeine bautechnische Bestimmungen

§ 3 Allgemeine Anforderungen

§ 4 Gestaltung

§ 5 Bauprodukte

§ 6 Richtlinien und Regelwerke

1. Unterabschnitt

Mechanische Festigkeit, Standsicherheit

§ 7 Allgemeine Anforderung

2. Unterabschnitt

Brandschutz

§ 8 Allgemeine Anforderung

§ 9 Tragfähigkeit der baulichen Anlage im Brandfall

§ 10 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage

§ 11 Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere bauliche Anlagen

§ 12 Fluchtwege

§ 13 Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall

3. Unterabschnitt

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

§ 14 Allgemeine Anforderung

§ 15 Sanitäreinrichtungen

§ 16 Ab- und Niederschlagswässer, sonstige Abflüsse

§ 17 Abfälle

§ 18 Abgase von Feuerstätten

§ 19 Schutz vor Feuchtigkeit

§ 20 Wasserversorgung

§ 21 Nutzwasser

§ 22 Schutz vor gefährlichen Immissionen

§ 23 Belichtung, Beleuchtung

§ 24 Belüftung, Beheizung

§ 25 Niveau und Höhe der Räume

§ 26 Lagerung gefährlicher Stoffe

4. Unterabschnitt

Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit

§ 27 Allgemeine Anforderung an die Nutzungssicherheit

§ 28 Erschließung

§ 29 Schutz vor Unfällen

§ 30 Blitzschutz

§ 31 Allgemeine Anforderung an die Barrierefreiheit

5. Unterabschnitt

Schallschutz

§ 32 Allgemeine Anforderung

6. Unterabschnitt

Gesamtenergieeffizienz, Energieeinsparung, Wärmeschutz

§ 33 Allgemeine Anforderung

§ 33a Ölkesseleinbauverbot und -alternativenprüfung

3. Abschnitt

Besondere bautechnische Bestimmungen

1. Unterabschnitt

Ausstattungsvorschriften

§ 34 Wohnungen

§ 35 Bauten mit mehr als fünf Wohnungen

§ 36§ 35a Bauerleichterungen für Start- und Übergangswohnungen

§ 36 Kinderspielplätze für Kleinkinder

§ 37 Gebäudeautomatisierung und -steuerung

§ 37a Lade- und Netzinfrastruktur

2. Unterabschnitt

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

§ 38 Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

§ 39 Situierung der Stellplätze

§ 40 Ein- und Ausfahrten; Zu- und Abfahrten

2a. Unterabschnitt

Grünflächen

§ 40a Grünflächenzahl

3. Unterabschnitt

Sonstige bauliche Anlagen und Maßnahmen

§ 41 Einfriedungen

§ 42 Stütz- und Futtermauern

§ 43 Mist-, Dünger-, Jauche- und Güllegruben

§ 44 Veränderung der Höhenlage eines Grundstückes

§ 45 Abbruch von Bauten und sonstigen baulichen Anlagen

4. Abschnitt

Ausnahmen und Ausgleichsabgaben

1. Unterabschnitt

Ausnahmen

§ 46 Ausnahmen von bautechnischen Anforderungen

§ 47 Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung

§ 48 Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen

§ 49 Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen

§ 49a Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung der Ladeinfrastruktur

2. Unterabschnitt

Ausgleichsabgaben

§ 50 Ausgleichsabgabe für nicht zu errichtende Kinderspielplätze

§ 51 Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 52 Bereitstellung von Informationen

§ 53 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 54 Strafbestimmungen

§ 55 Umsetzungs- und Notifikationshinweise

§ 56 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

§ 57 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anlage 1

Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen von der Einmündungsverpflichtung häuslicher Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Anlage 2

Schlüsselzahlen für Stellplätze

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