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Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in geltender Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung in der Anlage die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung neu erlassen(GE-AmtdLR) Fundstelle seit 31.12.2022 weggefallen.
Anmerkung
Zu LGBl Nr 81/2014: Präambel = Artikel I LGBl Nr 81/2014Zu LGBl Nr 4/2017:Der Artikel II erhält die Artikelbezeichnung „I“.
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in geltender Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung in der Anlage die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung neu erlassen(GE-AmtdLR) Fundstelle seit 31.12.2022 weggefallen.
Anmerkung
Zu LGBl Nr 81/2014: Präambel = Artikel I LGBl Nr 81/2014Zu LGBl Nr 4/2017:Der Artikel II erhält die Artikelbezeichnung „I“.