§ 23 S-LSG

Salzburger Landessicherheitsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

DieFür jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhezur Deckung von 500.000 € für Personenschäden und in Höhedurch ihn verursachte Schäden über eine Mindestdeckungssumme von 250.000725.000 für Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.06.2009 bis 31.12.2012

DieFür jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhezur Deckung von 500.000 € für Personenschäden und in Höhedurch ihn verursachte Schäden über eine Mindestdeckungssumme von 250.000725.000 für Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

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