§ 38 S-LSG

Salzburger Landessicherheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.04.2023 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf Bundesgesetzebundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als solcheVerweisungen auf die zitierte Stammfassung oder dieletztzitierte Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:

1.

Strafgesetzbuch – StGB, BGBl Nr 60/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 112/2007;

2.

Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl Nr 52, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 5/2008;

3.

Tierschutzgesetz – TSchG, BGBl I Nr 118/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 35/2008.

  1. 1.

Stand vor dem 05.04.2023

In Kraft vom 18.05.2019 bis 05.04.2023

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf Bundesgesetzebundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als solcheVerweisungen auf die zitierte Stammfassung oder dieletztzitierte Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:

1.

Strafgesetzbuch – StGB, BGBl Nr 60/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 112/2007;

2.

Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl Nr 52, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 5/2008;

3.

Tierschutzgesetz – TSchG, BGBl I Nr 118/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 35/2008.

  1. 1.

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