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(2) Die §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(3) Für die Weiteranwendung der §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.
(4) Die §§ 21 Abs 4, 4a und 5 und (§) 37a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(3) Für die Weiteranwendung der §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.
(4) Die §§ 21 Abs 4, 4a und 5 und (§) 37a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.