§ 41 S-LSG

Salzburger Landessicherheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.04.2023 bis 31.12.9999
(1) § 34 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Die §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(3) Für die Weiteranwendung der §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.

(4) Die §§ 21 Abs 4, 4a und 5 und (§) 37a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 05.04.2023

In Kraft vom 18.05.2019 bis 05.04.2023
(1) § 34 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Die §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(3) Für die Weiteranwendung der §§ 8 Abs 4, 15 Abs 2 und 18 Abs 5 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.

(4) Die §§ 21 Abs 4, 4a und 5 und (§) 37a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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