Art. 4 Sbg. LGVAG 1969 (weggefallen)

Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.2006 bis 31.12.9999
Artikel IV

(zu LGBl Nr 38/2003)

(aufgehoben durch LGBl Nr 65/2006)

Dieses Gesetz tritt mit 1Art. Mai 2003 in Kraft4 Sbg. Davon abweichend gilt § 8 Abs 1 der Salzburger Landesabgabenordnung in der Fassung des Art I in Bezug auf die Salzburger Jägerschaft bereits ab 1LGVAG 1969 (weggefallen) seit 02.09.2006 weggefallen. Juli 2002 und in Bezug auf den Landesfischereiverband Salzburg bereits ab 1. Jänner 2003.

Stand vor dem 01.09.2006

In Kraft vom 01.09.2006 bis 01.09.2006
Artikel IV

(zu LGBl Nr 38/2003)

(aufgehoben durch LGBl Nr 65/2006)

Dieses Gesetz tritt mit 1Art. Mai 2003 in Kraft4 Sbg. Davon abweichend gilt § 8 Abs 1 der Salzburger Landesabgabenordnung in der Fassung des Art I in Bezug auf die Salzburger Jägerschaft bereits ab 1LGVAG 1969 (weggefallen) seit 02.09.2006 weggefallen. Juli 2002 und in Bezug auf den Landesfischereiverband Salzburg bereits ab 1. Jänner 2003.

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