§ 25a Sbg. FPO 1973 § 25a

Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2017 bis 31.12.9999

§ 6 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl Nr L 376 vom 27. Dezember 2006, S 36.

Stand vor dem 18.07.2017

In Kraft vom 28.12.2009 bis 18.07.2017

§ 6 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl Nr L 376 vom 27. Dezember 2006, S 36.

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