§ 28 Sbg. FPO 1973 § 28

Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 7 Abs 1, 1a, 3 bis 5, 10 Abs 2 und 3, 11 Abs 1, 13 Abs 2 und 4, 22 Abs 3 und 24a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

(2) Die §§ 10, 16 Abs 2 und 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2013 treten 1. Juni 2013 in Kraft.

(3) § 10 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 1/2016 tritt gleichzeitig mit dem Salzburger Bautechnikgesetz 2015 in Kraft.

(4) Die §§ 6, 7 Abs 1, 1a, 2 und 6, (§) 8, 9 Abs 1, 10 Abs 2, 11 Abs 1, 13 Abs 1, 16 Abs 2, (§) 24a und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2017 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 18.07.2017

In Kraft vom 14.01.2016 bis 18.07.2017

(1) Die §§ 7 Abs 1, 1a, 3 bis 5, 10 Abs 2 und 3, 11 Abs 1, 13 Abs 2 und 4, 22 Abs 3 und 24a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

(2) Die §§ 10, 16 Abs 2 und 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2013 treten 1. Juni 2013 in Kraft.

(3) § 10 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 1/2016 tritt gleichzeitig mit dem Salzburger Bautechnikgesetz 2015 in Kraft.

(4) Die §§ 6, 7 Abs 1, 1a, 2 und 6, (§) 8, 9 Abs 1, 10 Abs 2, 11 Abs 1, 13 Abs 1, 16 Abs 2, (§) 24a und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2017 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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