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(1) Soweit sich die in den folgenden Bestimmungen verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt folgende, jeweils zutreffende Form:
1. | Funktionärinnen oder Funktionäre, | |||||||||
2. | Landesfeuerwehrkommandantin oder Landesfeuerwehrkommandant, | |||||||||
3. | Landesfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Landesfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Landesfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
4. | Feuerwehrviertelvertreterinnen oder Feuerwehrviertelvertreter, | |||||||||
5. |
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6. | Abschnittsfeuerwehrkommandantin oder Abschnittsfeuerwehrkommandant, | |||||||||
7. | Abschnittsfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Abschnittsfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
8. | Bezirksfeuerwehrkommandantin oder Bezirksfeuerwehrkommandant, | |||||||||
9. | Bezirksfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Bezirksfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
10. | Unterabschnittsfeuerwehrkommandantin oder Unterabschnittsfeuerwehrkommandant, | |||||||||
11. | Kommandantin oder Kommandant, | |||||||||
12. | Feuerwehrkommandantin oder Feuerwehrkommandant, | |||||||||
13. | Feuerwehrkommandantinstellvertreter oder Feuerwehrkommandantstellvertreter oder Feuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Feuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
14. | Veranstalterin oder Veranstalter, | |||||||||
15. | Eigentümerin oder Eigentümer, | |||||||||
16. | Nutzungsberechtige oder Nutzungsberechtigter, | |||||||||
17. | Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter, | |||||||||
18. | Rauchfangkehrerin oder Rauchfangkehrer, | |||||||||
19. | Benützerin oder Benützer, | |||||||||
20. | Einsatzleiterin oder Einsatzleiter, | |||||||||
21. | Betriebsfeuerwehrkommandantin oder Betriebsfeuerwehrkommandant, | |||||||||
22. | Betriebsfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Betriebsfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
23. | Bürgermeisterin oder Bürgermeister, | |||||||||
24. | Leiterin oder Leiter, | |||||||||
25. | Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter, | |||||||||
26. | Rechnungsprüferin oder Rechnungsprüfer, | |||||||||
27. | Laienrichterin oder Laienrichter, | |||||||||
28. | Berichterstatterin oder Berichterstatter, | |||||||||
29. | Vertragspartnerin oder Vertragspartner, | |||||||||
30. |
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31. | Vorgesetzte oder Vorgesetzter, | |||||||||
32. | Gehilfin oder Gehilfe, | |||||||||
33. | Lehrgangsleiterin oder Lehrgangsleiter, | |||||||||
34. | Bezirksfeuerwehrärztin oder Bezirksfeuerwehrarzt, | |||||||||
35. | Bezirksfeuerwehrjuristin oder Bezirksfeuerwehrjurist, | |||||||||
36. | Kandidatin oder Kandidat, | |||||||||
37. | Wahlwerberin oder Wahlwerber, | |||||||||
38. | Gewählte oder Gewählter, | |||||||||
39. | zu Wählende oder zu Wählender, | |||||||||
40. | Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, | |||||||||
41. | Mieterin oder Mieter, | |||||||||
42. | Sachverständige oder Sachverständiger, | |||||||||
43. | Stellvertreterin oder Stellvertreter, | |||||||||
44. | Beauftragte oder Beauftragter. |
(2) Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form gemäß Abs. 1 zu verwenden.
(1) Soweit sich die in den folgenden Bestimmungen verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt folgende, jeweils zutreffende Form:
1. | Funktionärinnen oder Funktionäre, | |||||||||
2. | Landesfeuerwehrkommandantin oder Landesfeuerwehrkommandant, | |||||||||
3. | Landesfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Landesfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Landesfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
4. | Feuerwehrviertelvertreterinnen oder Feuerwehrviertelvertreter, | |||||||||
5. |
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6. | Abschnittsfeuerwehrkommandantin oder Abschnittsfeuerwehrkommandant, | |||||||||
7. | Abschnittsfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Abschnittsfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
8. | Bezirksfeuerwehrkommandantin oder Bezirksfeuerwehrkommandant, | |||||||||
9. | Bezirksfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Bezirksfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
10. | Unterabschnittsfeuerwehrkommandantin oder Unterabschnittsfeuerwehrkommandant, | |||||||||
11. | Kommandantin oder Kommandant, | |||||||||
12. | Feuerwehrkommandantin oder Feuerwehrkommandant, | |||||||||
13. | Feuerwehrkommandantinstellvertreter oder Feuerwehrkommandantstellvertreter oder Feuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Feuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
14. | Veranstalterin oder Veranstalter, | |||||||||
15. | Eigentümerin oder Eigentümer, | |||||||||
16. | Nutzungsberechtige oder Nutzungsberechtigter, | |||||||||
17. | Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter, | |||||||||
18. | Rauchfangkehrerin oder Rauchfangkehrer, | |||||||||
19. | Benützerin oder Benützer, | |||||||||
20. | Einsatzleiterin oder Einsatzleiter, | |||||||||
21. | Betriebsfeuerwehrkommandantin oder Betriebsfeuerwehrkommandant, | |||||||||
22. | Betriebsfeuerwehrkommandantinstellvertreter oder Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreter oder Betriebsfeuerwehrkommandantinstellvertreterin oder Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreterin, | |||||||||
23. | Bürgermeisterin oder Bürgermeister, | |||||||||
24. | Leiterin oder Leiter, | |||||||||
25. | Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter, | |||||||||
26. | Rechnungsprüferin oder Rechnungsprüfer, | |||||||||
27. | Laienrichterin oder Laienrichter, | |||||||||
28. | Berichterstatterin oder Berichterstatter, | |||||||||
29. | Vertragspartnerin oder Vertragspartner, | |||||||||
30. |
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31. | Vorgesetzte oder Vorgesetzter, | |||||||||
32. | Gehilfin oder Gehilfe, | |||||||||
33. | Lehrgangsleiterin oder Lehrgangsleiter, | |||||||||
34. | Bezirksfeuerwehrärztin oder Bezirksfeuerwehrarzt, | |||||||||
35. | Bezirksfeuerwehrjuristin oder Bezirksfeuerwehrjurist, | |||||||||
36. | Kandidatin oder Kandidat, | |||||||||
37. | Wahlwerberin oder Wahlwerber, | |||||||||
38. | Gewählte oder Gewählter, | |||||||||
39. | zu Wählende oder zu Wählender, | |||||||||
40. | Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, | |||||||||
41. | Mieterin oder Mieter, | |||||||||
42. | Sachverständige oder Sachverständiger, | |||||||||
43. | Stellvertreterin oder Stellvertreter, | |||||||||
44. | Beauftragte oder Beauftragter. |
(2) Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form gemäß Abs. 1 zu verwenden.