§ 88 NÖ FG 2015 Inkrafttreten

NÖ Feuerwehrgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Feuerwehrgesetz, LGBl. 4400, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Feuerwehrgesetz, Landesgesetzblatt 4400, außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 28 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 28, Absatz 4, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
  5. (45)Absatz 45§ 28 Abs. 4 § 87 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 34/2020 tritttreten rückwirkend am 2513. Mai 2018März 2020 in Kraft.Paragraph 2887, Absatz 4,11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 2334 aus 20182020, tritttreten rückwirkend am 2513. Mai 2018März 2020 in Kraft.
  6. (56)Absatz 56§ 87 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020LGBl. Nr. 107/2020 treten rückwirkend am 13. März 2020tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph 87, Absatz 11 und 12, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 34107 aus 2020, treten rückwirkend am 13. März 2020tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  7. (67)Absatz 67§ 87 Abs. 11 § 82 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 107/2020LGBl. Nr. 36/2025 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachungam 1. Juli 2024 in Kraft.Paragraph 87, Absatz 1182, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 10736 aus 20202025, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachungam 1. Juli 2024 in Kraft.

Stand vor dem 14.02.2025

In Kraft vom 22.12.2020 bis 14.02.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Feuerwehrgesetz, LGBl. 4400, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Feuerwehrgesetz, Landesgesetzblatt 4400, außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 28 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 28, Absatz 4, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
  5. (45)Absatz 45§ 28 Abs. 4 § 87 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 34/2020 tritttreten rückwirkend am 2513. Mai 2018März 2020 in Kraft.Paragraph 2887, Absatz 4,11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 2334 aus 20182020, tritttreten rückwirkend am 2513. Mai 2018März 2020 in Kraft.
  6. (56)Absatz 56§ 87 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020LGBl. Nr. 107/2020 treten rückwirkend am 13. März 2020tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph 87, Absatz 11 und 12, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 34107 aus 2020, treten rückwirkend am 13. März 2020tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  7. (67)Absatz 67§ 87 Abs. 11 § 82 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 107/2020LGBl. Nr. 36/2025 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachungam 1. Juli 2024 in Kraft.Paragraph 87, Absatz 1182, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 10736 aus 20202025, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachungam 1. Juli 2024 in Kraft.

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