§ 22 NÖ EEG 2012 Inkrafttreten

NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, beginnend mit der Kundmachung, folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 01.05.2012 bis 22.05.2018

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, beginnend mit der Kundmachung, folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

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