§ 1 NÖ MSG (weggefallen)

NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG)

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Ziel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung oder von anderen sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen§ 1 NÖ MSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll hilfsbedürftigen Personen, solange als sie dazu Hilfe benötigen, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

(3) Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen

-

soziale Notlagen nach Möglichkeit vermieden werden,

-

Personen weitest möglich befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden und

-

der notwendige Bedarf von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
(1) Ziel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung oder von anderen sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen§ 1 NÖ MSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll hilfsbedürftigen Personen, solange als sie dazu Hilfe benötigen, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

(3) Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen

-

soziale Notlagen nach Möglichkeit vermieden werden,

-

Personen weitest möglich befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden und

-

der notwendige Bedarf von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten