§ 13 NÖ MSG (weggefallen)

NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Für Sonderbedarfe, die durch die Leistungen nach §§ 10 § 13 NÖbis 12 nicht gedeckt sind, können im unbedingt erforderlichen Ausmaß Zusatzleistungen im Rahmen des Privatrechts erbracht werden, wenn dies auf Grund der persönlichen oder familiären Verhältnisse der Hilfe suchenden Person oder der ihr gegenüber unterhaltsberechtigten oder mit ihr in Lebensgemeinschaft lebenden Personen zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheint MSG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Für Sonderbedarfe, die durch die Leistungen nach §§ 10 § 13 NÖbis 12 nicht gedeckt sind, können im unbedingt erforderlichen Ausmaß Zusatzleistungen im Rahmen des Privatrechts erbracht werden, wenn dies auf Grund der persönlichen oder familiären Verhältnisse der Hilfe suchenden Person oder der ihr gegenüber unterhaltsberechtigten oder mit ihr in Lebensgemeinschaft lebenden Personen zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheint MSG seit 31.12.2019 weggefallen.

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