§ 1 NÖ DDM 3 (weggefallen)

NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 3

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Diese Verordnung regelt die Ablegung der Dienstprüfung für jene Verwendungen, in denen die Ablegung des Dienstausbildungsmoduls§ 1 NÖ DDM 3 vorgeschrieben istseit 30.06.2020 weggefallen. Die Dienstprüfung kann in folgenden Fachsparten abgelegt werden:

1.

Fachsparte Verwaltung

2.

Fachsparte Verwaltung - Anstalten

3.

Fachsparte technischer Dienst

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.07.2013 bis 30.06.2020
Diese Verordnung regelt die Ablegung der Dienstprüfung für jene Verwendungen, in denen die Ablegung des Dienstausbildungsmoduls§ 1 NÖ DDM 3 vorgeschrieben istseit 30.06.2020 weggefallen. Die Dienstprüfung kann in folgenden Fachsparten abgelegt werden:

1.

Fachsparte Verwaltung

2.

Fachsparte Verwaltung - Anstalten

3.

Fachsparte technischer Dienst

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