Art. 15 NÖ LAO (weggefallen)

NÖ Landarbeitsordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Bei Aufteilung des Sprengels des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung gilt Folgendes:

1.

Die Funktionsperiode der bisher für den Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung zuständigen Einigungskommission gemäß § 224 Abs. 2 endet mit Inkrafttreten der Organisationsänderung.

2.

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Organisationsänderung zuständige Einigungskommission für die Verwaltungsbezirke Wien-Umgebung und Mödling hat anhängige Verfahren auf Entscheidung über Streitigkeiten nach diesem Gesetz zu Ende zu führen.

Art. 15 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 30.06.2021
Bei Aufteilung des Sprengels des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung gilt Folgendes:

1.

Die Funktionsperiode der bisher für den Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung zuständigen Einigungskommission gemäß § 224 Abs. 2 endet mit Inkrafttreten der Organisationsänderung.

2.

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Organisationsänderung zuständige Einigungskommission für die Verwaltungsbezirke Wien-Umgebung und Mödling hat anhängige Verfahren auf Entscheidung über Streitigkeiten nach diesem Gesetz zu Ende zu führen.

Art. 15 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen.

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