Art. 18 NÖ LAO (weggefallen)

NÖ Landarbeitsordnung 1973

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen der §§ 164 Abs. 1, 178 AbsArt. 2, 185 Abs18 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. 1, 191 Abs. 2, 219 Abs. 1, 277 Abs. 1 und 283 Abs. 1 Z 1 gelten nur für Organe der Dienstnehmerschaft, deren Konstituierung ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 22.08.2017 bis 30.06.2021
Die Bestimmungen der §§ 164 Abs. 1, 178 AbsArt. 2, 185 Abs18 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. 1, 191 Abs. 2, 219 Abs. 1, 277 Abs. 1 und 283 Abs. 1 Z 1 gelten nur für Organe der Dienstnehmerschaft, deren Konstituierung ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten