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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Gibt das Gericht der Klage des Dienstgebers in einem Rechtsstreit nach § 23m Abs. 3 statt oder der Klage des Dienstnehmers nach § 23n Abs. 2 nicht statt, kann der Dienstnehmer binnen einer Woche nach Zugang des Urteils dem Dienstgeber bekannt geben, dass er Karenz längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nimmt§ 23o NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen.
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(2) Gibt das Gericht der Klage des Dienstgebers in einem Rechtsstreit nach § 23m Abs. 3 statt oder der Klage des Dienstnehmers nach § 23n Abs. 2 nicht statt, kann der Dienstnehmer binnen einer Woche nach Zugang des Urteils dem Dienstgeber bekannt geben, dass er Karenz längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nimmt§ 23o NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen.