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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Maschinen, die für Handbetrieb hergestellt und auf Antrieb durch Kraftmaschinen umgebaut worden sind, dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Umbau von einem hiezu Befugten vorgenommen wurde.
(3) Dauernd außer Betrieb gestellte Maschinen sind zu entfernen oder abzusichern.
(4) Insbesondere sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen:
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(2) Maschinen, die für Handbetrieb hergestellt und auf Antrieb durch Kraftmaschinen umgebaut worden sind, dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Umbau von einem hiezu Befugten vorgenommen wurde.
(3) Dauernd außer Betrieb gestellte Maschinen sind zu entfernen oder abzusichern.
(4) Insbesondere sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen:
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