Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Bei Verschmutzung, wie durch Staub, Schädlings- oder Unkrautbekämpfungsmittel, sowie bei Gefährdung durch gesundheitsgefährdende Stoffe, Infektion oder Strahlung ist für ausreichende Reinigungs- bzw§ 90 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. Desinfektionsmöglichkeit für die Dienstnehmer selbst und deren Arbeitskleidung oder persönliche Schutzausrüstung zu sorgen.
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(2) Bei Verschmutzung, wie durch Staub, Schädlings- oder Unkrautbekämpfungsmittel, sowie bei Gefährdung durch gesundheitsgefährdende Stoffe, Infektion oder Strahlung ist für ausreichende Reinigungs- bzw§ 90 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. Desinfektionsmöglichkeit für die Dienstnehmer selbst und deren Arbeitskleidung oder persönliche Schutzausrüstung zu sorgen.