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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Beendigung des Lehrverhältnisses gemäß Abs§ 131 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. 1 lit.a, lit.b, lit.c zweiter Fall, lit.d, lit.g und lit.h hat der Lehrberechtigte, die Beendigung des Lehrverhältnisses gemäß Abs. 1 lit.c erster Fall der Lehrling oder sein gesetzlicher Vertreter (Vormund) unverzüglich der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle anzuzeigen.
(3) Die Beendigung des Lehrverhältnisses oder der Wechsel der Lehrstelle sind von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Lehrlingsstammrolle einzutragen.
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(2) Die Beendigung des Lehrverhältnisses gemäß Abs§ 131 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. 1 lit.a, lit.b, lit.c zweiter Fall, lit.d, lit.g und lit.h hat der Lehrberechtigte, die Beendigung des Lehrverhältnisses gemäß Abs. 1 lit.c erster Fall der Lehrling oder sein gesetzlicher Vertreter (Vormund) unverzüglich der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle anzuzeigen.
(3) Die Beendigung des Lehrverhältnisses oder der Wechsel der Lehrstelle sind von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Lehrlingsstammrolle einzutragen.