Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Der Gruppenversammlung obliegt überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes gemäß § 167 Abs. 1 Z 4 § 145 NÖsowie die Beschlußfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates gemäß § 143 Abs. 5 LAO seit 30.06.2021 weggefallen.
(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Der Gruppenversammlung obliegt überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes gemäß § 167 Abs. 1 Z 4 § 145 NÖsowie die Beschlußfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates gemäß § 143 Abs. 5 LAO seit 30.06.2021 weggefallen.
(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.