§ 251 NÖ LAO (weggefallen)

NÖ Landarbeitsordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
In den Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 248 erfüllen, ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 17 ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen sowie ein SCE-Betriebsrat zu errichten oder ein anderes Verfahren zur Beteiligung der Dienstnehmer zu schaffen§ 251 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.06.2021
In den Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 248 erfüllen, ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 17 ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen sowie ein SCE-Betriebsrat zu errichten oder ein anderes Verfahren zur Beteiligung der Dienstnehmer zu schaffen§ 251 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen.

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