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(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsgesetz für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, LGBl.Nr. 137, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverfassungsnovelle, LGBl.Nr. 288/1969, außer Kraft.
(2) Art. 33 Abs. 1 und 5 sowie Art. 34 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 71/2017 treten mit dem Tag der ersten Sitzung des Landtages der XIX. Gesetzgebungsperiode in Kraft.
(3) Artikel 26, 27, 28, 46, 47a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 treten mit 1. August 2018 in Kraft.
(4) Artikel 54 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
(5) Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 8 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten am 1. Juni 2022 in Kraft.
(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsgesetz für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, LGBl.Nr. 137, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverfassungsnovelle, LGBl.Nr. 288/1969, außer Kraft.
(2) Art. 33 Abs. 1 und 5 sowie Art. 34 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 71/2017 treten mit dem Tag der ersten Sitzung des Landtages der XIX. Gesetzgebungsperiode in Kraft.
(3) Artikel 26, 27, 28, 46, 47a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 treten mit 1. August 2018 in Kraft.
(4) Artikel 54 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
(5) Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 8 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten am 1. Juni 2022 in Kraft.