§ 3 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
Ohne Ablegung einer Einstufungsprüfung ist folgender Übertritt zulässig:

-

nach erfolgreichem Abschluß der ersten Schulstufe einer Berufsschule in die zweite Schulstufe einer Berufsschule anderer Fachrichtung;

-

nach erfolgreichem Abschluss der zweiten Schulstufe einer Berufsschule in die zweite Schulstufe einer Berufsschule anderer Fachrichtung.

§ 3 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
Ohne Ablegung einer Einstufungsprüfung ist folgender Übertritt zulässig:

-

nach erfolgreichem Abschluß der ersten Schulstufe einer Berufsschule in die zweite Schulstufe einer Berufsschule anderer Fachrichtung;

-

nach erfolgreichem Abschluss der zweiten Schulstufe einer Berufsschule in die zweite Schulstufe einer Berufsschule anderer Fachrichtung.

§ 3 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten