§ 4 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
Für den Unterricht an den Berufsschulen werden die in der Anlage enthaltenen Stundentafeln erlassen§ 4 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen. Die nachstehenden Anlagen bilden einen Bestandteil dieser Verordnung:

1.

Berufsschulen:

A/1: Fachrichtung Landwirtschaft mit Waldwirtschaft

A/2: Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement

A/3: Fachrichtung Feldgemüsebau

A/4: Fachrichtung Obstbau und Obstverwertung

A/5: Fachrichtung Landwirtschaft einschließlich Kellerwirtschaft

A/6: Fachrichtung Pferdewirtschaft

A/7: Fachrichtung Geflügelwirtschaft

A/8: Fachrichtung Imkerei

A/9: Fachrichtung Gartenbau

A/10: Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

2.

Berufsschulen für Lehrlinge im Rahmen einer Anschlußlehre:

B/1: Fachrichtung Landwirtschaft

B/2: Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement

B/3: Fachrichtung Feldgemüsebau

B/4: Fachrichtung Obstbau und Obstverwertung

B/5: Fachrichtung Weinbau einschließlich Kellerwirtschaft

B/6: Fachrichtung Pferdewirtschaft

B/7: Fachrichtung Geflügelwirtschaft

B/8: Fachrichtung Imkerei

B/9: Fachrichtung Forstwirtschaft

B/10: Fachrichtung Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

B/11: Fachrichtung Landwirtschaftliche Lagerhaltung

B/12: Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
Für den Unterricht an den Berufsschulen werden die in der Anlage enthaltenen Stundentafeln erlassen§ 4 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen. Die nachstehenden Anlagen bilden einen Bestandteil dieser Verordnung:

1.

Berufsschulen:

A/1: Fachrichtung Landwirtschaft mit Waldwirtschaft

A/2: Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement

A/3: Fachrichtung Feldgemüsebau

A/4: Fachrichtung Obstbau und Obstverwertung

A/5: Fachrichtung Landwirtschaft einschließlich Kellerwirtschaft

A/6: Fachrichtung Pferdewirtschaft

A/7: Fachrichtung Geflügelwirtschaft

A/8: Fachrichtung Imkerei

A/9: Fachrichtung Gartenbau

A/10: Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

2.

Berufsschulen für Lehrlinge im Rahmen einer Anschlußlehre:

B/1: Fachrichtung Landwirtschaft

B/2: Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement

B/3: Fachrichtung Feldgemüsebau

B/4: Fachrichtung Obstbau und Obstverwertung

B/5: Fachrichtung Weinbau einschließlich Kellerwirtschaft

B/6: Fachrichtung Pferdewirtschaft

B/7: Fachrichtung Geflügelwirtschaft

B/8: Fachrichtung Imkerei

B/9: Fachrichtung Forstwirtschaft

B/10: Fachrichtung Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

B/11: Fachrichtung Landwirtschaftliche Lagerhaltung

B/12: Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

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