§ 6 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) An Berufsschulen können in jeder Schulstufe folgende Schulveranstaltungen durchgeführt werden: Lehrausgänge, Lehrfahrten und Sonderveranstaltungen (wie Theater- und Konzertbesuche, Vorträge schulfremder Personen, Wettbewerbe, Feiern) unter Verwendung von lehrplanmäßigem Unterricht von höchstens 36 Unterrichtsstunden§ 6 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Schulveranstaltungen sind von Lehrern (Erziehern) zu leiten; für je 18 bis 25 teilnehmende Schüler ist die Mitwirkung je eines Lehrers (Erziehers) erforderlich. Bei Schulveranstaltungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen ist je 14 bis 17 teilnehmender Schüler ein Lehrer (Erzieher) notwendig.

(3) Eine Schulveranstaltung darf nach vorheriger Zustimmung des Schulleiters durchgeführt werden. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn

-

die Veranstaltung der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes dient

-

die Erfüllung des Lehrplanes nicht unvertretbar beeinträchtigt wird

-

der geordnete Ablauf des Unterrichtes für die an der Veranstaltung nicht teilnehmenden Schüler sichergestellt ist

-

die durch die Veranstaltung erwachsenden Kosten dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen

-

die körperliche Sicherheit, die Sittlichkeit der Schüler und der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht gefährdet sowie

-

für die Veranstaltung die finanzielle Bedeckung gegeben ist.

(4) Die Einbeziehung einer Klasse in eine mehrtägige Schulveranstaltung setzt die Teilnahme von zumindest 70 % der Schüler der Klasse voraus. Mit Bewilligung der Schulbehörde kann die Prozentzahl unterschritten werden, sofern wegen der gerechtfertigten Nichtteilnahme von Schülern die Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist und kein Mehraufwand verursacht wird.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 25.08.2022
(1) An Berufsschulen können in jeder Schulstufe folgende Schulveranstaltungen durchgeführt werden: Lehrausgänge, Lehrfahrten und Sonderveranstaltungen (wie Theater- und Konzertbesuche, Vorträge schulfremder Personen, Wettbewerbe, Feiern) unter Verwendung von lehrplanmäßigem Unterricht von höchstens 36 Unterrichtsstunden§ 6 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Schulveranstaltungen sind von Lehrern (Erziehern) zu leiten; für je 18 bis 25 teilnehmende Schüler ist die Mitwirkung je eines Lehrers (Erziehers) erforderlich. Bei Schulveranstaltungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen ist je 14 bis 17 teilnehmender Schüler ein Lehrer (Erzieher) notwendig.

(3) Eine Schulveranstaltung darf nach vorheriger Zustimmung des Schulleiters durchgeführt werden. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn

-

die Veranstaltung der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes dient

-

die Erfüllung des Lehrplanes nicht unvertretbar beeinträchtigt wird

-

der geordnete Ablauf des Unterrichtes für die an der Veranstaltung nicht teilnehmenden Schüler sichergestellt ist

-

die durch die Veranstaltung erwachsenden Kosten dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen

-

die körperliche Sicherheit, die Sittlichkeit der Schüler und der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht gefährdet sowie

-

für die Veranstaltung die finanzielle Bedeckung gegeben ist.

(4) Die Einbeziehung einer Klasse in eine mehrtägige Schulveranstaltung setzt die Teilnahme von zumindest 70 % der Schüler der Klasse voraus. Mit Bewilligung der Schulbehörde kann die Prozentzahl unterschritten werden, sofern wegen der gerechtfertigten Nichtteilnahme von Schülern die Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist und kein Mehraufwand verursacht wird.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten