§ 7 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
Die Fachschulen werden in folgenden Ausbildungsformen und Ausbildungsstufen geführt:

1.

Schulpflichtersetzende Fachschule:

-

Fachrichtungen Betriebs- und Haushaltsmanagement sowie Landwirtschaft, mit drei Schulstufen. Die 1. und 2. Schulstufe wird ganzjährig und die 3. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von 8 Monaten geführt. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 4 Monaten zu absolvieren.

-

Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft mit dem bedeutsamen Fachgebiet Kleintierhaltung, Pferdewirtschaft und Weinbau einschließlich Kellerwirtschaft mit vier Schulstufen. Die 1., 2. und 4. Schulstufe wird ganzjährig geführt. Zwischen der 2. und 4. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 12 Monaten zu absolvieren.

-

Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement für Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum mit vier Schulstufen. Die 1. und 2. Schulstufe wird ganzjährig, die 3. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von 8 Monaten und die 4. Schulstufe ganzjährig geführt. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 4 Monaten zu absolvieren.

-

alle übrigen Fachrichtungen mit einem bedeutsamen Fachgebiet mit vier Schulstufen. Die 1. und 2. Schulstufe wird ganzjährig, die 3. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von 8 Monaten und die 4. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von einem Monat geführt. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 4 Monaten und zwischen der 3. und 4. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 10 Monaten zu absolvieren.

2.

Weiterführende Fachschule:

-

Unternehmerausbildung mit einem kaufmännisch-unternehmerischen Teil (mindestens 160 Stunden; Ersatz der Unternehmerprüfung) und einem Meisterprüfungs-Vorbereitungsteil und der Organisation einer saisonmäßigen Schule;

-

Meisterfachschule mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule;

-

Bauern- und Bäuerinnenschule mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule;

-

Berufsreifevorbereitungslehrgang mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule.

§ 7 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
Die Fachschulen werden in folgenden Ausbildungsformen und Ausbildungsstufen geführt:

1.

Schulpflichtersetzende Fachschule:

-

Fachrichtungen Betriebs- und Haushaltsmanagement sowie Landwirtschaft, mit drei Schulstufen. Die 1. und 2. Schulstufe wird ganzjährig und die 3. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von 8 Monaten geführt. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 4 Monaten zu absolvieren.

-

Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft mit dem bedeutsamen Fachgebiet Kleintierhaltung, Pferdewirtschaft und Weinbau einschließlich Kellerwirtschaft mit vier Schulstufen. Die 1., 2. und 4. Schulstufe wird ganzjährig geführt. Zwischen der 2. und 4. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 12 Monaten zu absolvieren.

-

Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement für Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum mit vier Schulstufen. Die 1. und 2. Schulstufe wird ganzjährig, die 3. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von 8 Monaten und die 4. Schulstufe ganzjährig geführt. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 4 Monaten zu absolvieren.

-

alle übrigen Fachrichtungen mit einem bedeutsamen Fachgebiet mit vier Schulstufen. Die 1. und 2. Schulstufe wird ganzjährig, die 3. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von 8 Monaten und die 4. Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von einem Monat geführt. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 4 Monaten und zwischen der 3. und 4. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 10 Monaten zu absolvieren.

2.

Weiterführende Fachschule:

-

Unternehmerausbildung mit einem kaufmännisch-unternehmerischen Teil (mindestens 160 Stunden; Ersatz der Unternehmerprüfung) und einem Meisterprüfungs-Vorbereitungsteil und der Organisation einer saisonmäßigen Schule;

-

Meisterfachschule mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule;

-

Bauern- und Bäuerinnenschule mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule;

-

Berufsreifevorbereitungslehrgang mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule.

§ 7 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

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