Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Betriebsführer hat den Beauftragten der Schule (Schulbehörde) den Zutritt zu den Betriebs- und Aufenthaltsräumen zu gestatten und sich zur Zusammenarbeit mit jenen bereitzuerklären.
(3) Während der gesamten Praxiszeit ist der Schüler verpflichtet,
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(4) Der Schüler hat die Absolvierung der landwirtschaftlichen Praxis oder der gewerblichen Praxis/Lehre durch die Vorlage von Bestätigungen zu belegen.
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(2) Der Betriebsführer hat den Beauftragten der Schule (Schulbehörde) den Zutritt zu den Betriebs- und Aufenthaltsräumen zu gestatten und sich zur Zusammenarbeit mit jenen bereitzuerklären.
(3) Während der gesamten Praxiszeit ist der Schüler verpflichtet,
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(4) Der Schüler hat die Absolvierung der landwirtschaftlichen Praxis oder der gewerblichen Praxis/Lehre durch die Vorlage von Bestätigungen zu belegen.