Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Voraussetzung für die Aufnahme ist die Ablegung einer Facharbeiterprüfung im Lehrberuf Gartenbau oder eine gleichwertige gartenbauliche Ausbildung.
(3) Die Schulleitung setzt den Fachzweig, den Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende jedes Teiles nach pädagogischen und organisatorischen Kriterien fest.
(2) Voraussetzung für die Aufnahme ist die Ablegung einer Facharbeiterprüfung im Lehrberuf Gartenbau oder eine gleichwertige gartenbauliche Ausbildung.
(3) Die Schulleitung setzt den Fachzweig, den Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende jedes Teiles nach pädagogischen und organisatorischen Kriterien fest.