§ 20 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) An schulpflichtersetzenden Fachschulen können in jeder Schulstufe folgende Schulveranstaltungen durchgeführt werden: Lehrausgänge, Lehrfahrten und Sonderveranstaltungen (wie Theater- und Konzertbesuche, Vorträge schulfremder Personen, Wettbewerbe, Feiern) und ergänzende Bildungsprogramme unter Verwendung von lehrplanmäßigem Unterricht von höchstens 144 Unterrichtsstunden§ 20 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) § 6 Abs. 2 bis 4 ist anzuwenden.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 25.08.2022
(1) An schulpflichtersetzenden Fachschulen können in jeder Schulstufe folgende Schulveranstaltungen durchgeführt werden: Lehrausgänge, Lehrfahrten und Sonderveranstaltungen (wie Theater- und Konzertbesuche, Vorträge schulfremder Personen, Wettbewerbe, Feiern) und ergänzende Bildungsprogramme unter Verwendung von lehrplanmäßigem Unterricht von höchstens 144 Unterrichtsstunden§ 20 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) § 6 Abs. 2 bis 4 ist anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten