§ 27 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 1§ 27 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen. September 1997 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Organisation und die Lehrpläne der öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl. 5025/1–11, außer Kraft.

(3) Bereits vor dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt begonnene Ausbildungsgänge sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
(1) Diese Verordnung tritt am 1§ 27 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen. September 1997 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Organisation und die Lehrpläne der öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl. 5025/1–11, außer Kraft.

(3) Bereits vor dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt begonnene Ausbildungsgänge sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

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