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(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1–11, außer Kraft.
(2) § 2 I. Z 2, § 2 II. Z 1, § 2 VI. Z 13, § 2 VII. Z 7, § 4 Abs. 1 Z 19 und § 4 Abs. 1 Z 24 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 95/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1–11, außer Kraft.
(2) § 2 I. Z 2, § 2 II. Z 1, § 2 VI. Z 13, § 2 VII. Z 7, § 4 Abs. 1 Z 19 und § 4 Abs. 1 Z 24 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 95/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.