§ 18 NÖ GL

Geschäftsordnung NÖ Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.11.2019 bis 31.12.9999

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1–11, außer Kraft.

(2) § 2 I. Z 2, § 2 II. Z 1, § 2 VI. Z 13, § 2 VII. Z 7, § 4 Abs. 1 Z 19 und § 4 Abs. 1 Z 24 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 95/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 27.11.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 27.11.2019

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1–11, außer Kraft.

(2) § 2 I. Z 2, § 2 II. Z 1, § 2 VI. Z 13, § 2 VII. Z 7, § 4 Abs. 1 Z 19 und § 4 Abs. 1 Z 24 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 95/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

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