§ 3 NÖ KPB (weggefallen)

Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.07.2019 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen des § 2 gelten nicht für bereits rechtskräftige Flächenwidmungen sowie für jene Verfahren zur Änderung örtlicher Raumordnungsprogramme, bei denen zum Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verordnung bereits ein Entwurf gem. § 21 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–23, öffentlich aufgelegt wurde.

§ 3 NÖ KPB seit 02.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 02.07.2019

In Kraft vom 31.10.2008 bis 02.07.2019

Die Bestimmungen des § 2 gelten nicht für bereits rechtskräftige Flächenwidmungen sowie für jene Verfahren zur Änderung örtlicher Raumordnungsprogramme, bei denen zum Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verordnung bereits ein Entwurf gem. § 21 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–23, öffentlich aufgelegt wurde.

§ 3 NÖ KPB seit 02.07.2019 weggefallen.

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