§ 26b NÖ JVO

NÖ Jagdverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2021 bis 31.12.9999

Für die Abschußliste sind die FormblätterDie Abschussliste ist nach dem entsprechenden auf der Anlage 20cHomepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster zu verwendenerstellen. Die AbschußlisteAbschussliste kann auch EDV-unterstützt erstellt werden, wenn sie inhaltlich dem Musterauf der Anlage 20cHomepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Formblatt entspricht und sämtliche Angaben dieses Musters, insbesondere unter Einhaltung der Reihenfolge dieser Angaben, enthält. Eine Ausfertigung der AbschußlisteAbschussliste, in der die Angaben über Erleger entfallen, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde der Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes zu übermitteln.

Stand vor dem 11.03.2021

In Kraft vom 20.12.2018 bis 11.03.2021

Für die Abschußliste sind die FormblätterDie Abschussliste ist nach dem entsprechenden auf der Anlage 20cHomepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster zu verwendenerstellen. Die AbschußlisteAbschussliste kann auch EDV-unterstützt erstellt werden, wenn sie inhaltlich dem Musterauf der Anlage 20cHomepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Formblatt entspricht und sämtliche Angaben dieses Musters, insbesondere unter Einhaltung der Reihenfolge dieser Angaben, enthält. Eine Ausfertigung der AbschußlisteAbschussliste, in der die Angaben über Erleger entfallen, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde der Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes zu übermitteln.

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