§ 2 NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen dieses Abschnittes dienen insbesondere dazu, Maßnahmen zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus Comst§ 2 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.) und zur Verhütung ihrer Ausbreitung zu treffen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 16.05.2017 bis 10.02.2021
Die Bestimmungen dieses Abschnittes dienen insbesondere dazu, Maßnahmen zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus Comst§ 2 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.) und zur Verhütung ihrer Ausbreitung zu treffen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten