§ 3a NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Das Züchten und Halten der San-José-Schildlaus ist nur den gemäß § 10 NÖ§ 3a NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978, LGBlPSV seit 10.02.2021 weggefallen. 6130, hiezu berechtigten, mit der Erforschung und Bekämpfung der San- José-Schildlaus befaßten Anstalten und Personen gestattet.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2021
Das Züchten und Halten der San-José-Schildlaus ist nur den gemäß § 10 NÖ§ 3a NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978, LGBlPSV seit 10.02.2021 weggefallen. 6130, hiezu berechtigten, mit der Erforschung und Bekämpfung der San- José-Schildlaus befaßten Anstalten und Personen gestattet.

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