Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Pflanzen- und Vermehrungsmaterial, Veredlungsanlagen und Vermehrungsanlagen nach Abs§ 28 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen. 1 dürfen nur zur unverzüglichen Vernichtung durch Verbrennen von ihrem Standort entfernt werden.
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(2) Pflanzen- und Vermehrungsmaterial, Veredlungsanlagen und Vermehrungsanlagen nach Abs§ 28 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen. 1 dürfen nur zur unverzüglichen Vernichtung durch Verbrennen von ihrem Standort entfernt werden.