§ 45 NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Zweck der Bestimmungen dieses Hauptstückes ist es, Maßnahmen gegen das Auftreten von Clavibacter michiganensis (Smith) Davis et al§ 45 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen. ssp. sepedonicus (Spieckermann et Korthoff) Davis et al., den Erreger der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel, nachfolgend “Schadorganismus” genannt, festzulegen, mit denen folgendes erreicht werden soll:

-

Ermittlung des Ausgangspunktes der Krankheit und Feststellung ihrer Verbreitung,

-

Verhütung des Auftretens und der Ausbreitung,

-

bei Befall Verhütung der Ausbreitung und Bekämpfung mit dem Ziel der Tilgung.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2021
Zweck der Bestimmungen dieses Hauptstückes ist es, Maßnahmen gegen das Auftreten von Clavibacter michiganensis (Smith) Davis et al§ 45 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen. ssp. sepedonicus (Spieckermann et Korthoff) Davis et al., den Erreger der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel, nachfolgend “Schadorganismus” genannt, festzulegen, mit denen folgendes erreicht werden soll:

-

Ermittlung des Ausgangspunktes der Krankheit und Feststellung ihrer Verbreitung,

-

Verhütung des Auftretens und der Ausbreitung,

-

bei Befall Verhütung der Ausbreitung und Bekämpfung mit dem Ziel der Tilgung.

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