§ 67 NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer hat der Landesregierung und der Europäischen Kommission jährlich bis zum 31§ 67 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen. Dezember die in Art. 5 der Entscheidung 2003/766/EG der Kommission vom 24. Oktober 2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte, ABl.Nr. L 275, vom 25. Oktober 2003, S. 49, in der Fassung der Entscheidung 2006/564/EG der Kommission vom 11. August 2006 zur Änderung der Entscheidung 2003/766/EG der Kommission über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft, ABl.Nr. L 225, vom 17. August 2006, S. 28, genannten Informationen mitzuteilen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2021
Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer hat der Landesregierung und der Europäischen Kommission jährlich bis zum 31§ 67 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen. Dezember die in Art. 5 der Entscheidung 2003/766/EG der Kommission vom 24. Oktober 2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte, ABl.Nr. L 275, vom 25. Oktober 2003, S. 49, in der Fassung der Entscheidung 2006/564/EG der Kommission vom 11. August 2006 zur Änderung der Entscheidung 2003/766/EG der Kommission über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft, ABl.Nr. L 225, vom 17. August 2006, S. 28, genannten Informationen mitzuteilen.

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