§ 5 NÖ LD 2014 (weggefallen)

NÖ Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der am Sitz des Landesschulrates einzurichtenden Leitungsauswahlkommission obliegt die im Rahmen der Verleihung von Leitungsstellen an Pflichtschulen (§ 26 LDG 1984, § 2 Abs. 3 LVG§ 5 NÖ) zu treffende Auswahlentscheidung LD 2014 seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Der am Sitz des Landesschulrates einzurichtenden Leitungsauswahlkommission obliegt die im Rahmen der Verleihung von Leitungsstellen an Pflichtschulen (§ 26 LDG 1984, § 2 Abs. 3 LVG§ 5 NÖ) zu treffende Auswahlentscheidung LD 2014 seit 31.12.2018 weggefallen.

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