Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das vorsitzende Mitglied kann von sich aus oder über Antrag einer Partei (§ 75 LDG 1984) der Sitzung Auskunftspersonen beiziehen.
(2) Das vorsitzende Mitglied kann von sich aus oder über Antrag einer Partei (§ 75 LDG 1984) der Sitzung Auskunftspersonen beiziehen.