§ 30 NÖ LPVG Schlussbestimmungen

NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Die Funktionsperiode der Dienststellenwahlkommission der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung endet mit 31. Dezember 2016.

(2) § 21 Abs.1, 6 und 7 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) Die Überschrift des § 12, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 2 und § 29 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 10.06.2017 bis 22.05.2018

(1) Die Funktionsperiode der Dienststellenwahlkommission der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung endet mit 31. Dezember 2016.

(2) § 21 Abs.1, 6 und 7 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) Die Überschrift des § 12, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 2 und § 29 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

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